Einlagensicherung in Deutschland – Infos zur Einlagensicherung

Insbesondere in den letzten Jahren hat sich die Einlagensicherung zu einem wichtigen Kriterium bei den verschiedensten Finanzprodukten entwickeln können und so genießt diese auch von Seiten der Bankkunden eine große Aufmerksamkeit. Die meisten Banken haben sich aus diesem Grund auch für die Werbung mit diesem Merkmal entschieden. Obwohl die Einlagensicherung ein wichtiges Kriterium bei Konten und Geldanlagen ist, sind die Unterschiede zwischen den Banken enorm. So werden verschiedene Sicherungshöhen für die Kunden gewährt.

Die Grundlagen der Einlagensicherung

Die Einlagensicherung basiert in Deutschland auf zwei Säulen. Zum einen handelt es sich hierbei um die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen und zum anderen um die freiwilligen Maßnahmen, die von einer Bank durchgeführt werden. Sie dient letztlich dem Schutz der Kundeneinlagen, also dem Bankguthaben.

Durch die Einlagensicherung wird der Verlust des Bankguthabens für den Kunden bei einer möglichen Insolvenz des Finanzunternehmens vermieden. Die Sicherung ist jedoch ausschließlich so hoch, wie sie als Maximalbetrag in den Verträgen mit den Kunden angegeben wird. Aus diesem Grund sollten Verbraucher beim Abschluss von Verträgen explizit auf die Einlagensicherung und deren angegebene Maximalsumme pro Kunde achten.

Die Einlagensicherung und ihre Geschichte

Obwohl die Einlagensicherung erst in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen hat, handelt es sich hierbei um einen alten Hasen der Finanzbranche. Geschaffen wurde diese Option in Verbindung mit den zahlreichen Bankenkrisen, die sich wie ein roter Faden durch die Geschichte des Finanzsystems ziehen. Die erste Einlagensicherung wurde durch verschiedene genossenschaftliche Banken in Verbindung mit dem so genannten Stützfonds geschaffen. Der Genossenschaftsverband in Deutschland gründete schließlich im Jahr 1937 den „Kreditgenossenschaftlichen Garantiefonds” und schuf somit eine der wichtigsten Grundlagen für die heute bekannte Einlagensicherung in der Bundesrepublik.

Schließlich wurde im Jahr 1966 die bundesweit gültige Sicherungseinrichtung für die Privatbanken geschaffen. Alle Kundeneinlagen, die sich bei den Sparkassen in Deutschland befinden, werden durch die Gewährträgerhaftung abgesichert und unterliegen demnach einer besonderen Einlagensicherung.

Zur gesetzlichen Pflicht kam es jedoch erst im Jahr 1974, als die Herstatt-Bank den eigenen Konkurs bekanntgeben musste. Seit 1997 ist in Deutschland eine verbindliche Richtlinie für die Einlagensicherung vorherrschend. Dadurch wird bei dieser zwischen mehreren Rechtslagen unterschieden.

Die Einlagensicherung in Deutschland

Am 1. Juli 2009 kam es in der Bundesrepublik Deutschland in Hinblick auf die Einlagensicherung erneut zu einer grundlegenden Überarbeitung der einzelnen Rechtsvorschriften. Während zuvor eine gesetzliche Summe von 20.000 Euro vorgeschrieben war, wurde diese infolge der aktuellen Finanzkrise auf eine Mindestsumme von 50.000 Euro pro Kunde erhöht. Zudem wurde in den Gesetzesänderungen eine zusätzliche Erhöhung für das Jahr 2010 festgelegt, die im Dezember des Jahres in Kraft treten wird. Durch diese ist ab Dezember 2010 eine Mindestsumme von 100.000 Euro bei der Einlagensicherung in Deutschland vorgeschrieben.
Des Weiteren wurde die Frist der Auszahlungen geändert. Demnach müssen die Banken das Guthaben der Kunden binnen 30 Tagen auszahlen. Einleger haben außerdem in Deutschland durch die Einlagensicherung keine Verlustbeteiligung mehr. Demnach wurde die Grenze von zehn Prozent bei dieser aufgehoben. Derzeit gibt es für viele Finanzangebote in Deutschland noch keine Staatsgarantie. Die Einlagensicherung erfolgt überwiegend über den Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes der Bundesrepublik, in dem der Großteil der Banken Mitglied ist.