Höchstens 5 Euro Gebühr beim Bargeldbezug am Automaten

In der Vergangenheit baten die meisten Banken ihre Kunden stark zur Kasse, wenn diese bei einer fremden Bank Geld abheben wollten. Meistens wurde ein bestimmter Prozentsatz des bezogenen Geldbetrags verlangt, grundsätzlich jedoch immer ein pauschaler Mindestbetrag. Gerade bei größeren Beträgen konnten so schnell Gebühren von zehn Euro und mehr entstehen.

Verhandlungen über eine Deckelung

Deshalb verhandeln die Kreditinstitute derzeit über einen Höchstsatz für diese Gebühren, um zu vermeiden, dass unzählige Kunden auf diesem Weg geschröpft werden. Diese Verhandlungen waren natürlich nicht freiwillig in Gang gekommen, sondern vor allem auf die Drohung von Verbraucherministerin Ilse Aigner hin, die Banken zur Deckelung zu zwingen.

Erste Ergebnisse

Die Geldinstitute haben sich nun geeinigt, die Gebühren für den Bargeldbezug bei Fremdbanken auf höchstens fünf Euro zu beschränken. Die Banken möchten zukünftig vor dem Geldabheben am Bildschirm des Geldautomaten anzeigen, welche Gebühren für die Transaktion anfallen. Diese Regelung gilt vorerst für 18 Monate. Aigner pocht nun darauf, dass die Banken bald auch eine Lösung erzielen, die für die Zukunft Bestand hat, und fordert Transparenz und Verlässlichkeit für die Kunden der Banken.

4. April 2010 | veröffentlicht in Banken, Filialbank, Juristisches, Politik vom Girokonto Experten